EmpCo trifft das digitale Marketing – Alte Green Claims finden und neue absichern

Seit dem 27. September hat die EU mit Inkrafttreten der Empowering Consumers Directive (EmpCo) die Anforderungen an Umweltaussagen verschärft. EmpCo unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Green Claims. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ setzen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung voraus, die zur jeweiligen Aussage passt – etwa auf Grundlage des EU‑Umweltzeichens. Wird der konkrete Umweltvorteil auf demselben Medium klar und hervorgehoben benannt, gilt die Aussage nicht als allgemeine Umweltaussage. Weiter gefasste Begriffe wie „nachhaltig“ können nicht allein auf eine solche Umweltleistung gestützt werden, da sie neben ökologischen beispielsweise auch soziale Merkmale umfassen. Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig, wenn sie auf Kompensation beruhen., Weiterlesen, ADZINE – Magazin für Media. Marketing. Technologie.

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