Wenn zum ersten Dezember 2021 allenthalben wieder die Türchen im Adventskalender aufgehen, ist die gesamte digitale Werbebranche in Deutschland gut beraten aufzupassen, dass ihre Türchen aufbleiben bzw. dass sie in Zukunft nicht vor verschlossenen Türen steht, wenn es um die Adressierbarkeit digitaler Werbung bei der „Endeinrichtung“ der Verbraucher und Endnutzer geht. Denn: Am 01.12.2021 tritt hierzulande das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, in Kraft – und wer das nicht kennt, hat dann nicht nur Weihnachten verpennt., Read More, ADZINE – Magazin für Online-Marketing